In Deutschland ist Salvia divinorum verboten. Seit dem 1. März 2008 stehen "Pflanzen und Pflanzenteile" der Art in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, der Liste der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel. In der Schweiz ist die Pflanze seit dem 1. Mai 2010 verboten. In Österreich ist der Wirkstoff Salvinorin A als Neue Psychoaktive Substanz erfasst. In den Niederlanden ist Salvia legal. Stand dieser Seite: 12. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
| Land | Status | seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | verboten: Pflanze und Pflanzenteile | 1. März 2008 | BtMG Anlage I |
| Österreich | Handel strafbar: Salvinorin A | 1. Jänner 2012 | NPSG und NPSV Anlage I |
| Schweiz | verboten: Pflanze, heute auch Salvinorin A | 1. Mai 2010 | BetmVV-EDI Verzeichnis d |
| Niederlande | legal, nicht in der Opiumwet | Opiumwet Liste I und II |
Deutschland: Anlage I BtMG
Die aktuelle Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz nennt den Eintrag "Salvia divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile)". Anlage I umfasst Stoffe und Pflanzen, die weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig sind. Laut der Deutschen Apotheker Zeitung (2008) hat das Bundesgesundheitsministerium die Pflanze zum 1. März 2008 so eingestuft.
Was daraus folgt, regelt § 29 BtMG. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie einführt, ausführt, abgibt, erwirbt oder ohne Erlaubnis besitzt. Für Salvia heißt das:
- Getrocknete Blätter sind Pflanzenteile und fallen unter das Verbot.
- Stecklinge und lebende Pflanzen ebenso.
- Eine Bestellung im Ausland mit Lieferung nach Deutschland ist eine Einfuhr.
- Wer aus den Niederlanden Blätter oder Extrakte mitbringt, führt sie ebenfalls ein.
Österreich: Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz
Österreich führt Salvia divinorum nicht im Suchtmittelrecht. Der Wirkstoff Salvinorin A steht aber in Anlage I der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV, BGBl. II Nr. 468/2011). Die Verordnung und das zugehörige Gesetz gelten seit dem 1. Jänner 2012, und Salvinorin A stand schon in der ersten Fassung der Anlage.
Strafbar ist nach § 4 NPSG, wer eine solche Substanz mit dem Vorsatz, daraus einen Vorteil zu ziehen, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft, damit sie zur psychoaktiven Wirkung angewendet wird. Die Strafe beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Erwerb und Besitz für den eigenen Gebrauch sind im NPSG nicht unter Strafe gestellt. Die Substanz kann aber nach § 5 NPSG eingezogen werden.
Eine offene Frage bleibt: Das Gesetz definiert eine Substanz als "synthetisch hergestellte chemische Verbindung" oder Zubereitung. Ob getrocknete Blätter darunter fallen, beantwortet der Gesetzestext nicht eindeutig. Wir legen das nicht für dich aus.
Schweiz: Verzeichnis d
In der Schweiz stehen Salvia divinorum und Salvinorin A im Verzeichnis d der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI (BetmVV-EDI, SR 812.121.11). Verzeichnis d listet die verbotenen Betäubungsmittel. Die Pflanze kam mit einer Änderung vom 12. März 2010 auf die Liste, die am 1. Mai 2010 in Kraft trat (AS 2010 1273). Wir haben sowohl die Änderung von 2010 als auch die aktuelle Fassung vom 13. März 2026 geprüft.
Das Betäubungsmittelgesetz bestraft nach Art. 19 unter anderem Anbau, Einfuhr, Erwerb und Besitz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Konsum selbst und Handlungen zum eigenen Konsum werden nach Art. 19a mit Busse bestraft.
Niederlande: legal, mit Fragezeichen
Die niederländische Opiumwet nennt weder die Pflanze noch Salvinorin A. Wir haben die Listen I und II in der Fassung vom 17. September 2026 durchsucht. Salvia divinorum ist dort deshalb legal erhältlich. Das niederländische Gesundheitsinstitut RIVM hat der Regierung 2022 empfohlen, eine Beschränkung oder ein Verbot des Verkaufs zu prüfen (RIVM). Eine Entscheidung dazu haben wir bis zum Stand dieser Seite nicht gefunden.
Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt das: Kaufen und verwenden in den Niederlanden ist möglich. Mitnehmen über die Grenze nicht. Unter Einfluss darf in den Niederlanden niemand ein Fahrzeug führen (Wegenverkeerswet Art. 8).
Nur für einen Aufenthalt in den Niederlanden
Avalon Magic Plants ist ein niederländischer Shop. Die Produkte auf dieser Seite sind nur für einen Aufenthalt in den Niederlanden gedacht, also für eine Lieferadresse in den Niederlanden. Eine Zustellung an Hotels oder Hostels garantiert der Shop nicht. Bestelle nicht nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz. Laut Versandbedingungen des Shops ist jede Kundin und jeder Kunde selbst für die Rechtslage am Zielort verantwortlich.
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Welche Stärke was bedeutet, steht auf der Seite Salvinorin A. Worauf es bei der Sicherheit ankommt, erklärt die Seite Risiken und Sitter.
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